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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kolibri MediaS GmbH

(Stand:Oktober 2019)

1.    Geltungsbereich/Allgemeines

1.1   

Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und auch dann, wenn die Kolibri MediaS GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.


1.2   

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Kolibri MediaS GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat. Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen gelten nicht und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


1.3  

Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden diese AGB  in der jeweils aktuellen Fassung Grundlage  für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart wurden.
 


2.    Angebot und Vertragsschluss

2.1    

Die Angebote der Kolibri MediaS GmbH verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich abweichend bestimmt, stets freibleibend und unverbindlich. Mitarbeiter der Kolibri MediaS GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


2.2    

An Kalkulationen, Zeichnungen, Plänen, Kabelzuglisten und Abbildungen (Daten und Datenträgern) behält sich die Kolibri MediaS GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der KolibriMediaS GmbH  nicht weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.


2.3    

Die zum Angebot gehörigen Unterlagen (insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Form, Farbe und sonstige Leistungsdaten) sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen; die Kolibri Medias GmbH behält sich Änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vor.


2.4  

Arbeiten und Montagen, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind, sind besonders zu vergüten. Sofern über die Höhe der Vergütung vor Arbeitsbeginn keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Stundensätze der Kolibri MediaS GmbH.


3.    Zahlungsbedingungen und Preise

3.1    

Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in dem angegebenen Preis eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


3.2    

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart sind die Rechnungsbeträge 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit eine vereinbarte Vorauszahlung oder Teilzahlung fällig und diese noch nicht geleistet worden ist, ist die Kolibri MediaS GmbH nicht verpflichtet, ohne vorherige Zahlung zu leisten.


3.3    

Wird eine fällige Abschlagszahlung trotz einer von der Kolibri MediaS GmbH gesetzten und mit einer Kündigungsandrohung verbundenen Nachfirst von mindestens 10 Tagen nicht geleistet, so ist die Kolibri MediaS GmbH berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Sie hat in diesem Fall Anspruch auf vertragsgemäße Vergütung ihrer bisher erbrachten Leistungen sowie auf eine Entschädigung in Höhe von 10 % des gekündigten Auftragswertes, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.


3.4  

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig bzw. von der Kolibri MediaS GmbH anerkannt sind.


3.5    

Sofern sich nichts anderes aus der Auftragsbestätigung ergibt, gelten die Preise der Kolibri MediaS GmbH für Warenleistungen ab Lager in 49477 Ibbenbüren, Gildestraße 2, einschließlich normaler Verpackung, exklusive Fracht, Zoll sowie ohne sonstige Auslagen und Spesen.


3.6    

Die Kolibri MediaS GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.


3.7    

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Kolibri MediaS GmbH über den Betrag verfügen kann.


3.8    

Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist die Kolibri MediaS GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Kolibri MediaS GmbH ist zulässig.


3.9    

Wenn der Kolibri MediaS GmbH Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.  
 


4.    Liefer- und Leistungszeiten, Verzug, Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1    

Aus der Komplexität und Kundenbezogenheit größerer Projekte ergeben sich wesentliche Kooperations- und Mitwirkungspflichten des Kunden hinsichtlich gestalterischer Entscheidungen mit Auswirkungen auf Projekt- und Funktionsabläufe. Insbesondere für die Erarbeitung von Konzepten und Projektbeschreibungen ist eine enge Kooperation zwischen dem Kunden und der Kolibri MediaS GmbH unerlässlich und wesentliche Vertragspflicht.


4.2    

Der Kunde hat erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung der Vertragsleistung rechtzeitig vor deren Beginn einzuholen und diese der Kolibri MediaS GmbH auf Verlangen nachzuweisen.


4.3    

Der Beginn der von der Kolibri MediaS GmbH angegebenen Liefer- und Leistungszeiten setzt die Abklärung aller technischen und organisatorischen Fragen sowie die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen voraus. Nur bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden kann die Kolibri MediaS GmbH angegebene Leistungs- und/oder Lieferverpflichtungen einhalten.


4.4    

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, ist die Kolibri MediaS GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaigen Mehraufwandes ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleiben vorbehalten.  


4.5    

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Solche, die als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet wurden, sind unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt bzw. aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Kolibri MediaS GmbH nicht zu vertreten und berechtigen zur Hinausschiebung der Lieferung bzw. Leistung um einen angemessenen Zeitraum. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Kolibri MediaS GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Kolibri MediaS GmbH nur berufen, sofern sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.


4.6    Sofern die Kolibri MediaS GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung, insgesamt allerdings jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Kolibri MediaS GmbH. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.


4.7    Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Kolibri MediaS GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
 


5.    Gefahrübergang, Versand, Eigentumsvorbehalt

5.1  

Die Leistungen der Kolibri MediaS GmbH erfolgen ab Lager am Firmensitz in 49477 Ibbenbüren, Gildestraße 2. Leistungen sowie in sich abgeschlossene Teilleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über. Dieser hat etwaige Schäden oder Störungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann die Kolibri MediaS GmbH bei Mietsachen Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes verlangen, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.


5.2  

Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit dem Eingang bei der vom Kunden angegebenen Liederanschrift auf diesen über. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit der am Aufstellort vorzunehmenden Abnahme auf den Kunden über.


5.3    

Auftragsgemäßer Versand oder Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Für eine Beschädigung während des Versandes haftet die Kolibri MediaS GmbH nur, wenn der Versand ausdrücklich auf eigene Gefahr übernommen wurde. Bruchversicherung wird nur auf Kundenwunsch und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst nach Leistung durch die Versicherungsgesellschaft. Falls nicht ausdrücklich vereinbart erfolgt die Versendung unversichert. Der Kunde hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden oder Störungen unverzüglich der Kolibri MediaS GmbH und der Transportgesellschaft anzuzeigen.


5.4    

Mit dem Eintritt eines Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert wird.


5.5  

Bei Verlust entliehener Mietsachen wird dem Kunden das jeweilige Produkt zum Listenpreis in Rechnung gestellt, sofern er keinen geringeren Schaden nachweisen kann. Bei Beschädigung hat der Kunde alle Kosten (Material und Arbeitslohn) für die Instandsetzung des Produktes zu tragen. Bei gemieteten Gegenständen ist eine Untervermietung nicht gestattet.


5.6  

Gemietete Gegenstände sind zum Tag, an dem die Leihstellung endet, an die Kolibri MediaS GmbH zu übergeben oder zur Abholung bereitzustellen. Sofern die Ware nicht am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer bis mittags 12 Uhr bei der Kolibri MediaS GmbH eingegangen ist, ist diese berechtigt, eine weitere Miet-/Leihgebühr nach Listenpreisen auf Tagessatzbasis in Rechnung zu stellen.


5.7    

Sämtliche gemieteten Gegenstände sind unveräußerliches Eigentum der Kolibri MediaS GmbH. Sonstige gelieferte Waren bleiben bis zum Ausgleich der hierfür vertraglich zustehenden Forderungen Eigentum der Kolibri MediaS GmbH . Dies gilt auch für den Fall der Weiterverarbeitung der Waren zu einer neuen Sache.


5.8    

Vorbehaltlich Ziffer 5.9 ist der Kunde für die Zeit des Eigentumsvorbehalts nicht berechtigt, die geleisteten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsgegenstände ist die Kolibri MediaS GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


5.9    

Erfolgt die Lieferung zum Zwecke der Weiterveräußerung für einen vom Kunden  unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so werden die Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Kunden abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt die Kolibri MediaS GmbH hiermit an den Kunden ab.
 


6.    Besondere Bestimmungen beim Kauf

6.1    

Sofern keine abweichenden Absprachen getroffen wurden ist Lieferung ab Lager in 49477 Ibbenbüren, Gildestraße 2, oder aber Montage bzw. Installation zu den vertraglich vorgesehenen Bedingungen vereinbart. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Kolibri MediaS GmbH dazu berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern. In der Rücknahme der Ware durch die Kolibri MediaS GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Kolibri MediaS GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt.


6.2  

Gebrauchte Waren werden – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.


6.3    

Soweit ein von der Kolibri MediaS GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist ihr zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Die Kolibri MediaS GmbH ist nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.


6.4    

Sachmängelansprüche verjähren, soweit gesetzliche Vorschriften keine längeren Fristen vorschreiben, in zwölf Monaten; die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang.
 


7.    Besondere Bestimmungen für Werkverträge

7.1    

Für abgrenzbare, selbständig nutzbare Leistungsteile kann die Kolibri MediaS GmbH die Durchführung von Teilabnahmen/Teilübergaben verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme (Endabnahme) die gesamte Leistung als abgenommen. Die Inbetriebnahme der Vertragsleistung seitens des Kunden gilt ebenfalls als Abnahme. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt.


7.2  

Im Übrigen gelten die Ziffern 6.3 und 6.4 entsprechend.


8.    Besondere Bestimmungen für Mietleistungen

8.1    

Der Kunde ist für einen fachgerechten Transport des Mietgegenstandes verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Gefahren wie Beschädigungen und Verlust auf dem Transportweg zu versichern und hat dies der Kolibri MediaS GmbH auf Verlangen nachzuweisen.  Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Die gemieteten Gegenstände sind ordnungsgemäß zu gebrauchen und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben; etwaige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahme vorhanden gewesen, werden nicht anerkannt. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, ist ein Anspruch auf Mietminderung ausgeschlossen. Der Mieter haftet der Kolibri MediaS GmbH für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen. Die Ziffern 5.1 bis 5.9 gelten entsprechend.


8.2    

Der Kunde stellt sicher, dass Beschädigungen oder der Untergang des Mietgegenstandes am Einsatzort infolge seiner Handlungen und/oder Unterlassungen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Kunden erfasst werden. Er hat den Mietgegenstand außerdem zum Neuwert gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden und ggf. Maschinenbruch zu versichern und dies auf Verlangen der Kolibri MediaS GmbH nachzuweisen. Auch die Gefahr der zufälligen Beschädigung sowie von Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter haftet für alle Schäden (Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zuzüglich Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen – unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und die Kolibri MediaS GmbH zu benachrichtigen.


8.3    

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers/der Kolibri MediaS GmbH in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Er ist außerdem verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur durch geeignetes Personal in Betrieb zu nehmen.


8.4    Das Mietverhältnis wird für die zwischen dem Kunden und der Kolibri MediaS GmbH vereinbarten Vertragslaufzeit fest geschlossen und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen in vollem Umfang. Das Mietverhältnis beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung der Mietgegenstände durch die Kolibri MediaS GmbH im Lager in 49477 Ibbenbüren, Gildestraße 2.


8.5    

Für den Fall der Kündigung eines Mietvertrages seitens des Kunden aus wichtigem Grund haftet die Kolibri MediaS GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe des 10-fachen des vertraglich vereinbarten Mietzinses. Ein Recht des Kunden auf Schadensersatz gegenüber der Kolibri MediaS GmbH für nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig von der der Kolibri MediaS GmbH verursachte Mängel der Mietsache wird ausgeschlossen.


8.6    

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung, kann die Kolibri MediaS GmbH Stornierungskosten fordern. Diese belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigen sich wie folgt:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
- bis 7 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtpreises
- bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises


8.7    

Wenn der Kolibri MediaS GmbH die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, so kann sie dieses Gerät durch ein funktionsgleiches anderes Gerät ersetzen. Abbildungen, Maße und Gewichte  in Prospekten der Kolibri MediaS GmbH sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.


8.8    

Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. sowie die Übernahme von deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Mieter zu tragen. Auch für die Einhaltung behördlicher Auflagen im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist der Mieter allein verantwortlich.


8.9    

Sofern die Kolibri MediaS GmbH die Funktion der Mietsachen überwacht kann sie die Anlage abschalten und gegebenenfalls abbauen, wenn in Folge von Witterungseinflüssen Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht. Sie kann die Anlage außerdem abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen die Kolibri MediaS GmbH herzuleiten.



9.    Gewährleistung und Haftung

9.1    

Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die abgenommene Ware unverzüglich auf das Vorhandensein etwaiger Mängel zu prüfen. Nach Abnahme sind jegliche Mängelrügen ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei der zumutbaren Prüfung objektiv nicht erkennbar. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen für die betriebenen Geräte nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen eines Mangels der Produkte.


9.2  

Im Falle eines zu Recht beanstandeten Mangels verpflichtet sich die Kolibri MediaS GmbH zur Nachbesserung oder Neulieferung der mangelhaften Teile. Wird die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Geschäftsort der Kolibri Medias GmbH verbracht, so gehen die zum Zwecke der Nachbesserung oder Neulieferung aufzuwendenden Transportkosten zu Lasten des Kunden. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.


9.3    

Unwesentliche, die objektive Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigende Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen oder nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers, gelten als vertragsgemäß.


9.4    

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung – einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kolibri MediaS GmbH  für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparten Aufwendungen, Schadensersatzansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Kolibri Medias GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Die  vorgenannten Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Kolibri MediaS GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung der Kolibri MediaS GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Kolibri MediaS GmbH.


10.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1    

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der  Kolibri MediaS GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die  Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

10.2

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ibbenbüren ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

11.     Salvatorische Klausel

11.1

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtsgültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2

Im Falle nicht rechtsgültiger AGB-Einzelbestimmungen verpflichtet sich die Kolibri MediaS GmbH, die unwirksame Bestimmung gemeinsam mit dem Kunden durch eine andere zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck entspricht.

 

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